Haushaltssatzung

der Stadt Moosburg a.d.Isar für das Haushaltsjahr 2024


Auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt wie folgt ab:

 

im Verwaltungshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 60.404.250 Euro

 

im Vermögenshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 53.022.549 Euro


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von
33.000.000 Euro festgesetzt.


§ 3

Im Vermögenshaushalt werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 49.316.555 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.

 

2. Gewerbesteuer 380 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.

 


Moosburg, 23.01.2024

Stadt Moosburg a.d.Isar

 

Josef Dollinger Erster Bürgermeister