Haushaltssatzung
der Stadt Moosburg a.d.Isar für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt wie folgt ab:
im Verwaltungshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 60.404.250 Euro
im Vermögenshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 53.022.549 Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von
33.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Im Vermögenshaushalt werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 49.316.555 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.
Moosburg, 23.01.2024
Stadt Moosburg a.d.Isar
Josef Dollinger Erster Bürgermeister