Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans
Nr. 80 “Degernpoint Nordost II“ nebst der 16. Änderung des
Flächennutzungsplans für dieses Gebiet
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“
mit integriertem Grünordnungsplan sowie Begründung nebst der 16. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Südlich des Plangebiets befindet sich das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint. Nordwestlich des Plangebiets
verläuft die Staatsstraße 2350 (ehemals B11). Östlich des Plangebiets verläuft der Werkkanal des Uppenbornkraftwerks.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung
in der Fassung vom 19.02.2024 sowie der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan nebst Begründung in der Fassung vom 19.02.2024 werden in der Zeit
vom 08. März 2024 bis einschließlich 11. April 2024
im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss,
Zimmer 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr)
öffentlich ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer,
vereinbart werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (auch in digitaler Form per Mail) oder während der
Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ nebst der 16. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben,
wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch:
-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
-Schalltechnische Untersuchung v. BL-Consult Piening GmbH v. 15.01.2024
-Stellungnahme d. Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde vom 09.11.2023 zur Immission und Emission des Plangebiets
-Stellungnahme d. Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten v. 10.11.2023 zu Emissionen im landwirtschaftlichen Bereich
Schutzgut Pflanzen und Tiere
-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen bezüglich Arten und Lebensräume
-spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro für Landschaftsökologie vom 30.08.2022
-Stellungnahme d. Landratsamt Freising, SG 42 Naturschutz vom 26.10.2023 zu Ausgleichsflächen etc.
Schutzgut Landschaftsbild:
-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild
-Stellungnahme d. Landratsamtes Freising, SG 41 Altlasten vom 09.11.2023 zum Thema Flächenverbrauch
Schutzgut Boden:
-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
-Geotechnisches Gutachten vom Grundbaulabor München vom 04.07.2022
-Stellungnahme d. Landratsamtes Freising, SG 41 Altlasten vom 09.11.2023 zu den Themen Oberboden, Altlasten
und Bodenversiegelung
Schutzgut Wasser:
Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
-Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 16.11.2023 zur Niederschlagswasserbeseitigung
Schutzgut Luft und Klima:
Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszu-legenden Unterlagen sind auch
im Internet ab 29.02.2024 unter
www.moosburg.de/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis
der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen,
die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)