Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 84 "Erweiterung Gymnasium"

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 20.04.2026 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 "Erweiterung Gymnasium" beschlossen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch.

 

Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung besteht darin, eine Sondergebietsfläche "Schule" gemäß § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) rechtsverbindlich festzusetzen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurnummer 703 der Gemarkung Moosburg a.d. Isar.

Östlich des Plangebiets befindet sich das Karl-Ritter von Frisch - Gymnasium, südlich verläuft die Industriestraße, nördlich befindet sich eine angrenzende Wohnbebauung die an der Neustadtstraße anliegt.

Westlich des Plangebiets befindet die Bahnlinie München/Regensburg.

 

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar - www.moosburg.de unter der Rubrik „Aktuelles & Öffentliche Bekanntmachungen“– veröffentlicht.

 

Zusätzlich kann der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans im Feyerabendhaus im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Erdgeschoss während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

 

Moosburg den 30.04.2026