- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB-Nummer),
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (Original oder Kopie),
- SEPA- Lastschriftmandat (ausgefüllt und unterschrieben),
- Vollmacht zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs,
- gültige Hauptuntersuchung,
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister,
- Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung,
- die Kennzeichenschilder müssen vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen des Vorhalters nicht übernommen werden;
Bei der Zulassung auf Minderjährige, muss die Einwilligung beider Erziehungsberechtigter in Form der Personalausweise und einer schriftlichen Bestätigung vorgelegt werden.