Zulassung - Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen müssen ab 01.01.2019 grundsätzlich vorgefahren werden. Bei Fragen bitte vorab mit der Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person,
  • SEPA-Lastschriftmandat oder die Bestätigung des Hauptzollamtes über die Einzahlung der KFZ-Steuer,
  • gültige Hauptuntersuchung,
  • Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen,
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist;

 

Bitte beachten Sie, dass bei dem Ausfuhrkennzeichen für den Zeitraum der Zuteilung die KZF- Steuer entrichtet werden muss. Dies können Sie entweder indem Sie eine deutsche Kontoverbindung angeben in Form der IBAN, eine ausländische Kontoverbindung in Form von IBAN und BIC oder Sie zahlen die zu entrichtende KFZ- Steuer in den umliegenden Zweigstellen des Hauptzollamtes Regensburg ein.

 

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