Zulassung - Verlust der Fahrzeugpapiere

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

 

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Hierbei ist zu beachten, dass seit 01.10.2005 die neuen EU-Fahrzeugpapiere ausgestellt werden.

Seither heißt der Fahrzeugschein „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und der alte Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“.

 

Wenn Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind benötigen Sie:

  • Verlusterklärung des eingetragenen Halters (kann in der Zulassungsstelle ausgefüllt werden),
  • gültigen Hauptuntersuchungsbericht,
  • Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person,
  • Fahrzeugbrief;

 

Falls Sie schon die neuen Fahrzeugpapiere besitzen benötigen Sie:

  • Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Gültigen Hauptuntersuchungsbericht,
  • Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person;

 

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