Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hierbei ist zu beachten, dass seit 01.10.2005 die neuen EU-Fahrzeugpapiere ausgestellt werden.
Seither heißt der Fahrzeugschein „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und der alte Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“.
Wenn Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind benötigen Sie:
- Verlusterklärung des eingetragenen Halters (kann in der Zulassungsstelle ausgefüllt werden),
- gültigen Hauptuntersuchungsbericht,
- Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person,
- Fahrzeugbrief;
Falls Sie schon die neuen Fahrzeugpapiere besitzen benötigen Sie:
- Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Gültigen Hauptuntersuchungsbericht,
- Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person;