Dauerkennzeichen für KFZ- Händler (06-er Kennzeichen)
- Führungszeugnis für Behörden- Beantragungsgrund: rotes Dauerkennzeichen,
- Gewerbeanmeldung für Kfz- Handel oder Kfz- Werkstatt,
- Handelsregisterauszug,
- Personalausweis des Gewerbetreibenden, bzw. des Gesellschafters,
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB- Nr.) für rote Dauerkennzeichen,
- bei der Erstbeantragung bzw. der Aushändigung muss der Antragsteller persönlich vorsprechen,
- bei mehreren Geschäftsführern muss vor Zuteilung der roten Kennzeichen;
eine Person schriftlich benannt werden, die als verantwortliche Person bei uns eingetragen wird (z.B. bei GmbH) und von der auch die Führungszeugnisse benötigt werden, - Abfrage beim Bundeszentralregister über Eintragungen (Punkteabfrage);
Dauerkennzeichen für Oldtimer (07-er Kennzeichen)
- Führungszeugnis für Behörden- Beantragungsgrund: rotes Dauerkennzeichen,
- Personalausweis des Fahrzeughalters,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB) für rote Dauerkennzeichen,
- das Fahrzeug muss 30 Jahre alt sein,
- Abnahme gem. §23 StVZO,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Abfrage beim Bundeszentralregister über Eintragungen (Punkteabfrage);
Hinweis:
Die Ausstellung eines 07-er Kennzeichens für Oldtimer ist nur möglich für Fahrzeuge die außer Betrieb gesetzt sind.
Um als Oldtimer-Fahrzeug anerkannt zu werden, muss das Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge analog zu den Historie-Kennzeichen, mindestens 30 Jahre zurück liegen. Vor Zuteilung dieses Kennzeichens ist eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) nach § 23 StVZO erforderlich.