Stadt Moosburg a.d. Isar gibt bekannt:
Bekanntmachung des Landratsamtes Freising und der Gemeinden Fahrenzhausen, Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie der Städte Freising und Moosburg a. d. Isar
vom 16.03.2023
über die geplante Änderung sämtlicher Landschaftsschutzgebiete
im Landkreis Freising
8. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Freising über das Landschaftsschutzgebiet „Ampertal im Landkreis Freising“ im Bereich der Gemeinden Fahrenzhausen, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie der Städte Freising u. Moosburg a. d. Isar (Auslegung nach Art. 52 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz –BayNatSchG-)
4. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Freising über das Landschaftsschutzgebiet „Freisinger Moos und Echinger Gfild“ im Bereich der Gemeinden Eching, Neufahrn b. Freising sowie der Stadt Freising (Auslegung nach Art. 52 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz –BayNatSchG-)
2. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Freising über das Landschaftsschutzgebiet „Mooslandschaft südlich Hallbergmoos“ im Bereich der Gemeinde Hallbergmoos (Auslegung nach Art. 52 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz –BayNatSchG-)
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Freising über das Landschaftsschutzgebiet „Tertiärer Hügelrand von Maisteig bis Freising“ im Bereich der Gemeinden Eching und Neufahrn b. Freising sowie der Stadt Freising (Auslegung nach Art. 52 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz –BayNatSchG-)
5. Verordnung zur Änderung der „Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet“ im Bereich der Gemeinden Langenbach, Wang, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Marzling, Eching sowie der Städte Moosburg a.d. Isar und Freising (Auslegung nach Art. 52 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz –BayNatSchG-)
Der Landkreis Freising beabsichtigt im Bereich der Gemeinden Fahrenzhausen, Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie der Städte Freising und Moosburg a. d. Isar die bestehenden Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Ampertal im Landkreis Freising“, „Freisinger Moos und Echinger Gfild“, „Mooslandschaft südlich Hallbergmoos“, „Tertiärer Hügelrand von Maisteig bis Freising“ und „Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als Landschaftsschutzgebiet“ zu ändern.
Durch die Änderung der genannten Landschaftsschutzgebietsverordnungen insbesondere durch Aufnahme eines Erlaubnistatbestandes speziell für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in die aufgelisteten Verordnungen soll die Energiewende unterstützt werden. Dazu soll in den Landschaftsschutzgebieten in einem bis zu 500 m tiefen Korridor beidseits von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes i.S.d. § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand oder Gleis (Bündelungskorridor), für einen Zeitraum von 30 Jahren die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf insgesamt ca. 150 Hektar Fläche möglich sein, sofern die Errichtung dieser Anlagen insbesondere nicht dem Schutzzweck der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung entgegenstehen und ein zusätzlicher naturschutzfachlicher Nutzen in Form einer Stärkung des Biotopverbundes entsteht bzw. die Förderung von Artenschutzzielen unterstützt wird.
Es dürfen daher insbesondere keine Flächen spezifischer Schutzgebietskategorien wie z.B. Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope usw. verdrängt werden.
Durch verschiedene Maßnahmen, wie eine kleintiergerechte Einzäunung (ausreichend Bodenabstand), einer extensiven Grünlandbewirtschaftung im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen für die Förderung von Insekten, Reptilien und Vogelarten wird ein wirkungsvoller Beitrag zum Biotopverbund sichergestellt.
Die beschriebenen Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus dem Entwurf der jeweiligen Änderungsverordnung.
Die Entwürfe der Änderungsverordnungen von allen fünf oben genannten Landschaftsschutzgebieten werden während der Zeit vom
24. März 2023 bis einschließlich zum 28. April 2023
- In den Rathäusern der Gemeinden Fahrenzhausen, Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie der Städte Freising und Moosburg a. d. Isar und
- im Landratsamt Freising (Landshuter Str. 31, 85356 Freising), Neubau 2. Stock, Zimmer Nr. 809 und 810
jeweils während der Dienststunden öffentlich ausgelegt Die Verordnungsentwürfe können dort eingesehen werden.
(Rathaus der Stadt Moosburg, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss, Zi.-Nr. 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten:
Montag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch u. Freitag 8 bis 12 Uhr; gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer, vereinbart werden.)
Während des oben genannten Auslegungszeitraumes können Bedenken und Anregungen bei den Gemeinden Fahrenzhausen, Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf a. d. Amper, Zolling, Marzling, Haag a. d. Amper, Langenbach, Wang sowie den Städten Freising und Moosburg a. d. Isar sowie dem Landratsamt Freising schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet ab 24.03.2023 unter www.moosburg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Moosburg a.d. Isar, 16. März 2023