4. Protokoll der Stadtratssitzung vom 18.03.2013

   

4. Sitzung des Stadtrates am Montag den 18. März 2013

 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in  seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 21 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt

 

Stadträte:                                          Zweiter Bürgermeister Pschorr,

                                               StRe Altenbeck (bis 21.20 Uhr), Banner, Becher, Dollinger, Gabriel, Hadersdorfer (ab 19.10 Uhr), Kasper, Kerscher, Kieninger, Linz, Marschoun, Müller, Neumaier, Raith, Schaffer, Schreck, Schweiger,  Dr. Stanglmaier, Weber 

 

Entschuldigt:                        StRe Abele, Beubl, Groeneveld, Heinz,

 

Ortssprecher:                       Kreitmeier

 

Verwaltung:                          Stadler, Dick (bis 21.20 Uhr), Schwenzl (zu TOP 4), Hopfensberger (zu TOP 8 )

 

Gäste:                                    zu TOP 3: Herr Architekt Lautner   

                                               zu TOP 4: Herren Feigel und Wiese, Architekturbüro Feigel-Huber-Dumps

                                              

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 4. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die die Damen und Herren des Stadtrates, den Ortssprecher, die anwesenden Gäste, die Presse sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

 

 

 

39/1                 Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

 

40/2     Antrag von Martina Kick, Dagmar Kainzinger, Wolfgang Gabriel und Klaus Raith gem. Art. 18b GO auf Wiederaufnahme des Aufstellungsverfahrens der Außenbereichssatzung Pflugstraße, ordnungsgemäße Abwägung und Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den mit Schreiben vom 1.3.2013 eingereichten Bürgerantrag als unzulässig zurückzuweisen, da die formellen Voraussetzungen (keine formal gültige Vertreterbenennung auf den einzelnen Unterschriftenlisten, Begründung ist nur auf dem Antragsschreiben, nicht jedoch auf den einzelnen Unterschriftenlisten, mehr als 3 Vertreter benannt) nicht erfüllt sind.

Der Antrag wird jedoch als Eingabe im Sinne des Art. 56 Abs. 3 BayGO gedeutet und in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates auf die Tagesordnung genommen.

 

20/0

 

 

41/3     Änderung des Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße"

 

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, dass eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße" nachfolgenden Punkt enthalten soll:

 

Die Tiefe der Hauptbaukörper in den Baufeldern WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 ist auf maximal 10 m zu erhöhen.

 

21/0

 

Beschluss 2:

Der Stadtrat beschließt, dass eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße" nachfolgenden Punkt enthalten soll:

 

Zwerchgiebel sind auf der nach Süden ausgerichteten Dachfläche bis zu einer Breite von einem Drittel der Dachlänge zulässig.

 

17/4

 

Beschluss 3:

Der Stadtrat beschließt, dass eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße" nachfolgenden Punkt enthalten soll:

 

Auf den Parzellen 15 mit 17, 22 mit 24 und 32 mit 34 sollen abweichend vom Bebauungsplan (alternativ) auch Doppelhäuser mit 1 WE je Haushälfte zulässig sein. Je Haushälfte ist auf diesen Parzellen nur eine Garage bis zu einer maximalen Gesamtbreite von 3,50m zulässig.

 

8/13

 

Beschluss 4:

Der Stadtrat beschließt, dass eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße" nachfolgenden Punkt enthalten soll:

 

Auf den Parzellen 15 mit 17, 22 mit 24 und 32 mit 35 sollen abweichend vom Bebauungsplan (alternativ) auch Doppelhäuser mit 1 WE je Haushälfte zulässig sein. Je Haushälfte ist auf diesen Parzellen nur eine Garage bis zu einer maximalen Gesamtbreite von 3,50m zulässig.

 

7/14

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Moosburg stellt fest, dass eine Reihe von Grundstücksinteressenten in Hinblick auf die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße" verschiedene Abweichungen wünschen. Dies betrifft die festgesetzte Gebäudetiefe von 9 m, die Festsetzung zu Dachaufbauten (Zulässigkeit eines Zwerchgiebels) und die Möglichkeit, auf bestimmten Bauparzellen, Doppelhaushälften anstelle der festgesetzten Einfamilienhäuser errichten zu können.

 

Die Änderungswünsche sind aus Sicht des Stadtrats nachvollziehbar und auch städtebaulich vertretbar, da die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Der Stadtrat der Stadt Moosburg beschließt deshalb die 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Georg-Schweiger-Straße". Nachdem durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Die Bebauungsplanänderung umfasst nachfolgende Punkte:

 

  • 1. Die Tiefe der Hauptbaukörper in den Baufeldern WA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 ist auf maximal 10 m zu erhöhen,

 

  • 2. Zwerchgiebel sind auf der nach Süden ausgerichteten Dachfläche bis zu einer Breite von einem Drittel der Dachlänge zulässig.

 

Nachdem sich die Planänderung auf das Plangebiet nur unwesentlich auswirkt und sich für die angrenzenden Nachbargrundstücke keine Einschränkungen ergeben, beschließt der Stadtrat, dass gemäß 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen und dem Stadtrat die Ergebnisse vorzulegen.

 

19/2

 

 

42/4     Lärmschutztechnische Ertüchtigung der Sparkassenarena

4.1       Vorstellung des überarbeiteten Planentwurfes und Beschluss zur Baueingabeplanung

4.2       Beschluss über die Genehmigung von Mehrkosten

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, bei der Lärmschutztechnischen Ertüchtigung des Eisstadions von der Maßnahme „Einbau von zusätzlichen Profilglasflächen an der Westfassade" abzusehen.

 

4/17

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, bei der Lärmschutztechnischen Ertüchtigung des Eisstadions von der Maßnahme „Einbau von 2 Automatiktüren am Haupteingang/Kasse" abzusehen.

 

13/8

 

Beschluss zu 3.1.

Der Stadtrat beschließt, die Bauplanung in der vorgegebenen Variante zur Genehmigung einzureichen.

 

20/1

 

Beschluss zu 3.2.

Der Stadtrat nimmt die Mehrkosten für die zusätzlich erforderlichen Leistungen in Höhe von ca. 138.320,-- € netto zur Kenntnis und beschließt, diese Kosten zusätzlich verbindlich in den Haushalt 2014 einzustellen.

 

20/1

 

43/5     Außenbewirtschaftung für das Lokal „Rosenhof" (Antragsteller: Rosenhof-Lichtspiele)

5.1.      Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

5.2       Grundsatzbeschluss zur Überlassung der erforderlichen Grundstücksflächen

 

Beschluss zu 5.1.:

Der Stadtrat erteilt zu dem von Herrn Josef Dollinger beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

 

18/2

 

Beschluss zu 5.2.:

Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Nutzung eines Teils (ca. 50 m²) der städtischen Grünfläche Fl.Nr. 121 Gemarkung Moosburg durch die Rosenhof-Lichtspiele für eine Außenbewirtschaftung. Die Verwaltung wird zum Abschluss eines Pachtvertrages ermächtigt, wobei sich die Höhe des Pachtentgelts an den Bestimmungen der Sondernutzungsgebührensatzung und des dazugehörigen Gebührenverzeichnisses in der gültigen Fassung zu orientieren hat.

 

17/2

 

44/6     Erlass der Verordnung über den verkaufsoffenen Sonntag am 21. April 2013

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag am 21. April 2013 aus Anlass des Mittelaltermarktes.

 

20/0

 

45/7     Ausbau der Staatsstraße 2054 inkl. der Erneuerung der Brücke über den mittleren Isarkanal und der Fischbachbrücke mit gleichzeitiger Neuanlage eines Geh- und Radwegs; Beschluss über eine Vereinbarung hierzu zwischen der Stadt Moosburg und dem Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung)

 

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung) in der Fassung vom 13.02.2013, betreffend Regelungen im Zusammenhang mit der Neuanlage eines Geh- und Radweges zwischen dem Ortsteil Aich und der Stadt Moosburg (Degernpoint) zur Kenntnis und billigt diese.

 

20/0

 

46/8     Beschluss über die Resolution Trinkwasser (Konzessionsrichtlinie Wasserversorgung)

 

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Resolution Trinkwasser zur Kenntnis und stimmt dieser mit folgendem Wortlaut zu:

 

1. Das Recht auf reines Trinkwasser ist ein hohes menschliches Gut. Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser wurde am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt.

 

2. Reines und sauberes Trinkwasser wird in Bayern seit vielen Generationen von den Kommunen oder von ihnen beauftragten ehrenamtlichen Organisationen (z. B. Wasserbeschaffungsverbänden) in hervorragender Qualität den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.

 

3. Alle Bestrebungen, diesen seit vielen Generationen bewährte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Bürger-Kommune) zu beenden oder zu verändern, sind mit Blick auf die Gesundheit und die Versorgungssicherheit in den Kommunen abzulehnen.

 

4. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist ein so hohes Gut, dass betriebswirtschaftliche oder gar spekulative Interessen damit nicht vereinbar sind.

 

5. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser durch die kommunale Ebene hat für eine im Vergleich zu anderen Bereichen beispielhafte Preisstabilität gesorgt.

 

6. Jedwede Bestrebungen, funktionierende und in der Praxis bewährte Strukturen, die zur Zerschlagung oder Bedrohung bestehender Systeme der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser führen können, sind deshalb entschieden abzulehnen. Es hat gute Gründe gegeben, dass bei der Wasserversorgung die Liberalisierung Ende der 1990er-Jahre nicht gelungen ist; diese Gründe gelten auch heute noch uneingeschränkt. Zu unterschiedlich ist die Qualität der kostbaren Ressource, auch kann Wasser nicht beliebig von einem Ort zum anderen oder quer durch Europa geleitet werden. Die Wasserversorgung ist durch Ortsnähe gekennzeichnet. Sie ist eine klassische kommunale Aufgabe, bei der auch die Kommunen am besten wissen, was zu tun ist. Hier brauchen wir keine Einmischung aus Brüssel.

 

7. Bestrebungen innerhalb der Europäischen Union, die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu privatisieren, sind als durch nichts zu rechtfertigender Angriff auf den Verbraucherschutz zu werten.

 

8. Die Europäische Union und das Europaparlament werden deshalb ultimativ aufgefordert, unilateralistische Bestrebungen zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu unterlassen und bestehende, funktionierende Strukturen auch in Zukunft mit einer Bestandsgarantie zu versehen.

9. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, sich gegen eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge auszusprechen und den Richtlinienentwurf der Kommission in der bestehenden Form abzulehnen sowie die kommunale Selbstverwaltung und die Trinkwasserversorgung zu schützen.  Die Wasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen.

 

21/0

 

47/9     Anfragen

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr eingehen, schließt Erste Bürgermeisterin Meinelt die öffentliche Sitzung.

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführerin:

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Evelyn Stadler

Erste Bürgermeisterin