11. Protokoll der Stadtratssitzung vom 15. Juni 2015

11. Sitzung des Stadtrates am Montag, den 15. Juni 2015

um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 23 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt,

 

Stadträte:                              Zweiter Bürgermeister Dollinger

                                                           Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier,

                                               StRe Altenbeck, Bauer, Becher, Beubl, Groeneveld, Hadersdorfer, Hilberg, Kästl (ab 19.05 Uhr), Kerscher, Kieninger, Köhler, Linz, Marschoun, Müller, Pschorr, Reif, Schaffer, Wagner, Weber, Zitzlsberger

 

 

Entschuldigt:                                    StRe Heinz, Tristl

 

Ortssprecher:                       Huber

 

Verwaltung:                          Stadler, Dick, Schwenzl, Wimmer, Fischer (zu TOP 117/14)

                                              

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

 

öffentliche Sitzung

 

104/1     Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

105/2     Bürgerfragen gem. § 26 Abs. 2 GeschO/StR

 

106/3     Erweiterung der Einbeziehungssatzung südlicher Bereich Niederambach

Antrag von Bauer Theodor und Christian; Beratung und Beschluss über das weitere Verfahren

 

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Antrag der Familie Bauer vom 23.04.2015 zur Erweiterung der Einbeziehungssatzung südlicher Bereich Niederambach zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt für einen Teilbereich von ca. 1.950 m² aus der Flur-Nr. 1125 Gemarkung Niederambach (Lageplan in der Fassung vom 29.04.2015) die Erweiterung der Einbeziehungssatzung südlicher Bereich Niederambach nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Die durch das Satzungsverfahren der Stadt Moosburg entstehenden Kosten (beispielsweise Architektenhonorare und Kosten für eine naturschutzfachliche Ausgleichsfläche) sind von den Antragstellern über einen städtebaulichen Vertrag nach

  • § 11 BauGB zu tragen.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt,

-    mit den Antragstellern einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen und im Anschluss daran das Satzungsverfahren einzuleiten,

-    ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Satzung zu beauftragen und

-    die im Verfahren eingehenden Stellungnahmen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

23/0

 

107/4     Aufstellung eines Bebauungsplans zwecks Wohnbebauung auf der Fl. Nr. 258/2 in Oberreit (Antragsteller: Dipl.-Ing. (FH) Bernd Kerscher)

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Fl.Nr. 258/2 in Oberreit, Gemarkung Thonstetten die Aufstellung eines Bebauungsplans i. S. von § 30 BauGB. Mit dem Bebauungsplanaufstellungsverfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans vorzunehmen.

Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung soll sein, dem Antragsteller ein Baurecht für die Errichtung eines Wohngebäudes nebst dazugehörigen Nebengebäuden zu ermöglichen.

 

15/7

 

108/5      Lärmschutzwand an der Bundesstraße 11/Mühlbachbogen Nord

              Auftragsvergabe für

              a) Rückbau der bestehenden Lärmschutzwand

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zum Abbruch der Lärmschutzanlage an der B 11 im Bereich Mühlbachbogen Nord an den preisgünstigsten Bieter, die Fa. Haun, Garten- und Landschaftsbau OHG (Landshut/Münchnerau), zu vergeben. Die geprüfte Auftragssumme liegt bei 157.745,21 € brutto

 

23/0

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand an der B 11 im Bereich Mühlbachbogen Nord an den preisgünstigsten Bieter, die Fa. Pro Bau GmbH (Passau), zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme liegt bei 355.124,52 € brutto.

 

23/0

 

109/6     Flohmärkte am Plan mit Erweiterungsfläche Herrnstraße - Aufhebung des Beschlusses des BA vom 24.07.2000

Antragsteller: Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Beschluss (Änderungsantrag Groeneveld):

Der Stadtrat beschließt, den Flohmarktbeginn am Samstag auf 13.00 Uhr (Aufbau ab 12.00 Uhr) festzulegen.

 

8/15

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss (Änderungsantrag Dr. Stanglmaier):

Der Stadtrat beschließt, den Flohmarktbeginn am Samstag auf 16.00 Uhr (Aufbau ab 15.00 Uhr) festzulegen.

 

16/7

 

Beschluss (Änderungsantrag Groeneveld):

Der Stadtrat beschließt, das Ende des Flohmarktes in der Innenstadt auf 22.00 Uhr festzulegen.

 

22/1

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, neben dem Gewerbegebiet Degernpoint auch die Innenstadt (Plan, Kirchgässchen und Herrnstraße) als Veranstaltungsbereich für Flohmärkte zu genehmigen.

Es können max. 2 Flohmärkte pro Jahr genehmigt werden.

 

Veranstaltungszeiten sind:

-       Samstags ab 16.00 Uhr (Aufbau ab 15.00 Uhr)

-       Sonntags ab 13.00 Uhr (Aufbau ab 12.00 Uhr)

-       Dauer maximal bis 22.00 Uhr

 

Es darf an jedem Wochenende nur 1 Flohmarkt im Stadtgebiet abgehalten werden, weiterhin dürfen Flohmärkte im Innenstadtbereich nur dann genehmigt werden, wenn keine andere Veranstaltung durchgeführt wird.

 

23/0

110/7      Antrag der Linken in Moosburg, StR Zitzlsberger zu den derzeitigen Tarifverhandlungen im Erziehungsdienst - Antrag an den Kommunalen Arbeitgeberverband

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Moosburg erkennt an, dass die Forderungen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst realistischen Hintergrund haben. Der Stadtrat beauftragt Frau Bürgermeisterin Anita Meinelt, den Personalreferenten der Stadt München als Verhandlungsführer der bayerischen kommunalen Arbeitgeber, zugleich Bundesvertreter, darum zu bitten, schnellstens eine Einigung im Sinne aller Betroffenen herbeizuführen.

111/8   Obdachlosenunterbringung – Beschluss zur Ausführungsvariante und zum Standort

 

Beschluss (Variante II):

Der Stadtrat nimmt die einzelnen Varianten zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft zur Kenntnis und beschließt folgendes:

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für die Realisierung der Variante II auf dem Grundstück Flurstück Nr. 428 der Gemarkung Moosburg an der Landshuter Str. / B 11 die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

                                               2/21

 

Beschluss (Variante I):

Der Stadtrat nimmt die einzelnen Varianten zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft zur Kenntnis und beschließt folgendes:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für die Realisierung der Variante I auf dem Grundstück Flurstück Nr. 428 der Gemarkung Moosburg an der Landshuter Str. / B 11 die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

                                               22/1

 

112/9     Erneute Beratung über den Zuschussantrag des FC Moosburg für den Einbau einer Enthärtungsanlage

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den ursprünglich beschlossenen Zuschuss um 25 % zu kürzen, da eine wirtschaftliche Durchführung der Maßnahme nicht nachgewiesen werden konnte.

Zur Auszahlung des Zuschusses ist eine Kopie der Rechnung mit einem Zahlungsnachweis vorzulegen.

 

20/3

 

113/10   Anfragen

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführerin:

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Evelyn Stadler

Erste Bürgermeisterin